Reisemängel beim Ostsee Urlaub: Was tun und wie reagieren?

Wer den Schaden hat, muss nicht noch Spott erleiden. Das gilt gerade dann, wenn die schönsten Tage des Jahres an der Ostseeküste nicht so erfreulich verlaufen, wie der Gast es sich erhofft – denn Reisemängel können leider immer auftreten.

Die Liste der möglichen Missstände ist lang: Unfreundliches Personal im Hotel, Ungeziefer in der Ferienwohnung oder Baulärm in unmittelbarer Nähe des gemieteten Hauses. Schnell ist die gute Ferienlaune verdorben. Beschwerden vor Ort nützen nicht in jedem Fall. Wer nach seinem Ostsee Urlaub auf eine Entschädigung hofft, kann dennoch leer ausgehen.

So folgt nach den erlittenen Mängeln gleich die nächste Enttäuschung, denn Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zwei Paar Schuhe. Selbst wenn tatsächlich ein Entschädigungsanspruch vorliegt, scheitern viele Forderungen oft an Formfehlern oder Fristversäumnissen. Wer diesen bürokratischen Fallen ausweichen will, sollte sich unbedingt professionellen rechtlichen Rat holen!

Was ist ein Reisemangel?

Wenn der Anstrich der Zimmerwände nicht meinem Geschmack entspricht, liegt bei meiner Unterkunft sicher kein Mangel vor. Anders sieht es dagegen aus, wenn der Putz von den Wänden bröckelt. Grundsätzlich liegt nach gesetzlicher Definition immer dann ein Reisemangel vor, wenn der Reiseveranstalter oder der Vermieter einer Ferienunterkunft etwa anderes versprochen hat, als ich es später in meinem Urlaubsort tatsächlich vorfinde.

Hat ein Hotel zum Beispiel mit Vollpension geworben und bietet vor Ort nur Halbpension an, handelt es sich offensichtlich um einen Reisemangel. Wer im Garten seines Ferienhauses Ameisen bemerkt, hat allerdings keinen Grund zur Klage. Ein Mangel dieser Art ist nicht erheblich und wird höchstens als Unannehmlichkeit, aber keinesfalls eine Beeinträchtigung der Urlaubsfreuden eingestuft.

Anders sieht es dagegen aus, wenn diese Ameisen in Scharen in den Wohnräumen auftreten. Ein Mangel ist ebenfalls gegeben, wenn die Zimmer voneinander abweichen. Wer ein Zweibett-Zimmer gebucht hat, muss die Unterbringung in einem Vierbett-Zimmer nicht hinnehmen. Hat eine Ferienunterkunft eine kleinere Fläche als ursprünglich im Mietvertrag genannt, dann ist das ebenso ein Mangel wie der fehlende Balkon. Wurde dem Ostsee Urlauber bei der Buchung ein Zimmer mit Meerblick zugesagt, das ihm dann verweigert wird, kann er ebenfalls eine Entschädigung verlangen.

Wie reklamiere ich den Mangel im Ostsee Urlaub richtig?

Sobald ein Mangel festgestellt wird, sollte der Gast unverzüglich reklamieren. Ansprechperson ist der Vertragspartner. Wenn es sich um Pauschalreise handelt, muss der Reiseveranstalter kontaktiert werden. Das Reisebüro kann in solchen Fällen nichts ausrichten, da es die Reise nur vermittelt hat.

Eine mündliche Beschwerde bei einem Reiseleiter, dem Hotelmanager oder dem Vermieter einer Ferienwohnung reicht nicht aus!

Der Urlauber muss ein Mängelprotokoll erstellen, in dem er möglichst exakt beschreibt, was er im Detail beanstandet. Pauschale Feststellungen wie „Das Zimmer ist kleiner als ich erhofft habe“ oder „Wir werden jeden Morgen durch Baulärm geweckt“ sind unzureichend.